1. Allgemeines
Verträge kommen zustande durch übereinstimmende Willens-erklärungen (Angebot und Annahme). Über die Einigung wird ein Dokument (Vertrag) erstellt, von dem beiden Vertrags-partnern jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt wird. Die Einigung und deren Dokumentation kann sowohl schriftlich durch wechselseitige Unterschrift als auch digital durch Click auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ erfolgen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten ausschließlich die AGB der COSI Cowork. Der Ver-tragspartner erklärt mit seiner Unterschrift im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses und mit seinem Click auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ im Falle eines Vertragsschlusses über digitale Medien sowohl sein Einver-ständnis mit dem dort konkret dokumentierten Vertragsinhalt (Annahme) als auch mit der Geltung der AGB der COSI Cowork.
3. Buchung von konkreten Leistungen
Die Preise für die einzelnen Leistungen, Bausteine sowie die Einzelheiten und Preise der von COSI Cowork zusätzlich angebotenen Dienstleistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf unserer Homepage. Durch ihre Unterschrift unter ein schriftliches Vertragsangebot bzw. durch Drücken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ auf der Homepage buchen Vertragspartner verbindlich eine Leistung und verpflichten sich zur Zahlung der Miete bzw. des Leistungs-entgelts entsprechend der aktuellen Preisliste. Sobald COSI Cowork dieses Angebot durch Unterschrift oder mit einer E-Mailbestätigung annimmt ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Änderungen von Leistungsinhalten, Buchungszeiten oder sonstigen Vertragsbestandteilen sind als modifiziertes Angebot zu verstehen, das seinerseits der Zustimmung des anderen Vertragsteils bedarf.
Für Stornierungen von Verträgen die rechtswirksam zustande gekommen sind gelten die in der aktuellen Preisliste ab-gedruckten besonderen Stornobedingungen.
III. VERTRAGSABWICKLUNG
Die Räume sind für den Vertragspartner zu den folgenden Zeiten nutzbar:
Besprechungs-, Workshop- oder Coachingräume: Die Räume sind üblicherweise werktags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr nutzbar. Hiervon abweichende Zeiten sind möglich, auch an Wochenenden, müssen jedoch vorab einzelvertraglich mit COSI Cowork abgestimmt werden.
Den Vertragspartnern wird entweder ein Schlüssel ausge-händigt oder ein „elektronischer Schlüssel“ in Form eines Zahlen- oder Buchstabencodes, einer verschlüsselten Datei, einer Code-Karte zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel oder Zugangscodes dürfen außer für den eigenen Gebrauch nur etwaigen Begleitpersonen, Gästen und Teilnehmern des
Vertragspartners zur Benutzung überlassen werden, nicht aber an sonstige Personen. Physische Schlüssel müssen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder an COSI Cowork herausgegeben werden. Für die Aushändigung eines physischen Schlüssels bzw. einer Code-Karte wird eine Kaution in Höhe von 50,- € bei COSI Cowork hinterlegt. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Schlüssels bzw. der Code Karte wieder an den Vertragspartner ausgezahlt.
Die Vertragspartner haben die Räume, Arbeitsplätze und das mitvermietete Equipment vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Sie haben sich von den Gegebenheiten, der Möblierung und dem technischen Equipment überzeugt. Sie verzichten wegen des ihnen auf diese Weise bekannten Zustands der Mietsache auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Der Vertragspartner überzeugt sich davon, dass sich die Räumlichkeiten bzw. der jeweils genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände und des Equipments bei Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befinden.
COSI Cowork haftet nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, COSI Cowork fällt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss der gemieteten Räumlichkeiten, Schränke, Schubladen und sonstiger Behältnisse ist allein der Vertragspartner verantwortlich. COSI Cowork haftet insbesondere nicht für den Verlust eingebrachter Gegenstände bei Diebstahl etc.
COSI Cowork behält sich in dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr in Verzug vor, die angemieteten Räumlichkeiten zu betreten, um unaufschiebbare Reparatur- oder Instand-setzungsarbeiten vorzunehmen oder durch einen Fachbetrieb vornehmen zu lassen. In derartigen Fällen soll der Vertragspartner möglichst vorab informiert werden.
IV. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuell auf der Homepage von COSI Cowork veröffentlichte Preisliste. COSI Cowork erstellt nach der jeweils vereinbarten Abrechnungsperiode (bei langfristig gültigen Verträgen) spätestens nach Beendigung des Vertrages eine prüfbare Rechnung. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar, bevorzugt durch (SEPA-) Lastschriftverfahren. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien vorab eine pauschale Kostenentschädigung von €10,00 netto pro Fall. Etwaige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich zu erheben.
V. ÄNDERUNGEN DER AGB ODER DER PREISLISTE
Etwaige Änderungen der AG B werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen auf der Homepage von COSI Cowork veröffentlicht, sie gelten für die anschließend geschlossenen Verträge.
VI. SONSTIGES
Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die auf unserer Homepage veröffentlichten gesonderten Datenschutzrichtlinien. Diese werden bei Vertragsschluss vom Vertragspartner akzeptiert.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss COSI Cowork gegebenenfalls Nutzungsdaten des Vertragspartners speichern. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses an Dritte weitergegeben und bei Vertragsende spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.
Von der möglichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt werden soll, deren Sinn und Zweck vor dem Hintergrund des damit angestrebten Ergebnisses der unwirksamen und der Intention der Parteien (mutmaßlicher Parteiwillen) möglichst nahekommt. Das gilt ebenfalls im Falle einer Vertragslücke. Sollte die Änderung, Ergänzung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen notwendig werden, verpflichten sich die Parteien zeitnah und konstruktiv an einer konsensualen Umsetzung der insoweit erforderlichen Vorgaben mitzuwirken. Auch hier gilt es, eine Regelung zu finden, die dem mutmaßlichen Parteiwillen bei Vertragsschluss möglichst nahe kommt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs-und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bielefeld.
Stand: 02.2022