0521 759850

Allgemeine Gesch ftsbedingungen der COSI Cowork

I. ANGEBOTENE LEISTUNG

COSI Cowork vermietet ihren Vertragspartnern speziell eingerichtete Räumlichkeiten einschließlich des sich darin befindlichen Equipments und der technischen Infrastruktur inform einzelner Bausteine. Ergänzend hierzu werden auf Wunsch Dienstleistungen angeboten, die maßgeschneidert und bezogen auf den konkreten Bedarf die gewünschte Nutzung flankierend unterstützen. Die Einzelheiten der konkreten Konfiguration der Bausteine, der Zeitpunkt der gewünschten Nutzung sowie die konkrete Nutzungsdauer werden individuell vereinbart. Die Preise für die einzelnen Bausteine sowie die Einzelheiten und Preise der von COSI Cowork zusätzlich angebotenen Dienstleistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf unserer Homepage

1. Baustein: Büroarbeitsplatz

COSI Cowork stellt ihren Vertragspartnern Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Diese beinhalten einen Platz an einem Arbeitstisch und einen Büroschreibtischstuhl. Jeder Arbeits-tisch verfügt über mehrere Stromanschlüsse. Durch die Überlassung eines Internetanschlusses erhalten die Vertrags-partner unbegrenzten Internetzugang per WLAN oder Netzwerkkabel. Der Arbeitsplatz muss am Ende der Nutzungs-dauer von dem Vertragspartner komplett geräumt und ggf. gesäubert werden.

2. Baustein: Nutzung von Büroequipment und sonstigen technischen Geräten

Die Vertragspartner können Büroequipment und sonstiges technisches Equipment (z.B. PCs, Drucker, etc. pp.) mieten. COSI Cowork sorgt dafür, dass sich diese bei Mietbeginn in einem einwandfrei nutzbaren Zustand befinden. Etwaige Schäden, Fehlfunktionen oder sonstige Mängel hat der Vertragspartner der COSI Cowork unaufgefordert mitzuteilen. Für etwaige während der Besitzzeit entstandene Schäden, die nicht auf allgemeinen Verschleiß oder einen von COSI Cowork zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind, haftet der Vertragspartner.

3. Baustein: Nutzung des Internet einschließlich WLAN

COSI Cowork stellt ihren Vertragspartnern einen Internet-anschluss zur Verfügung. Dabei wird von einer „typischen Büronutzung“ ausgegangen. Bei einem Überschreiten von üblichen Datentransfermengen behält COSI Cowork sich vor, die weitere Nutzung einzuschränken und für die über-obligatorische Nutzung eine angemessen Nutzungsgebühr zusätzlich zu berechnen. Die Vertragspartner sind für alle Aktivitäten in Zusammenhang mit der Nutzung des von COSI Cowork zur Verfügung gestellten Internetanschlusses allein verantwortlich. Sie verpflichten sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten strengstens untersagt ist und auch im Hinblick auf den mit COSI Cowork abgeschlossenen Vertrag einen Vertragsbruch darstellt. Im Falle eines Verstoßes stellt der Vertragspartner COSI Cowork von sämtlichen Forderungen etwa betroffener oder geschädigter Dritter frei und verpflich-tet sich, COSI Cowork sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Schäden einschließlich etwaiger Rechtsverfol-gungskosten und Abmahngebühren zu ersetzen.

4. Baustein: Miete von sonstigen Räumen

COSI Cowork stellt ihren Vertragspartnern auf Wunsch auch stundenweise Besprechungs-, Workshop-, Coaching- oder Veranstaltungsräume sowie Studios für Audio-, Video- oder Fotoaufnahmen zur Verfügung. Insoweit wird - möglichst bereits bei Vertragsschluss - im Einzelnen geklärt und festge-legt, ob und inwieweit das Equipment von COSI Cowork zum Einsatz kommen soll. Hierbei wird auch geklärt mit wieviel Personen der Raum konkret genutzt werden soll. Im Hinblick auf die Belange anderer Vertragspartner ist bei der Nutzung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. Eine über normale Zimmerlautstärke hinausgehende Geräusch-entwicklung und der Gebrauch stark riechender Substanzen ist zu vermeiden.

5. Baustein: Geschäftssitz

COSI Cowork bietet seinen Vertragspartnern auf Wunsch die Möglichkeit, ihren Geschäftssitz unter der Adresse von COSI Cowork zu betreiben, sofern dies ordnungs- und melde-rechtlich zulässig ist. COSI Cowork nimmt in diesem Fall für den Vertragspartner eingehende Post entgegen und sendet sie bei Bedarf an eine andere Adresse weiter. Es besteht auch die Möglichkeit, zu vereinbaren, dass eingehende Post geöffnet, gescannt und anschließend per Email an den Vertragspartner gesandt wird. COSI Cowork wird die Bearbeitung der einge-henden Post sorgfältig und möglichst zeitnah vornehmen. Sollten jedoch auf diese Weise Schriftstücke bei COSI Cowork eingehen, deren Bearbeitung fristgebunden ist, insbesondere bei gerichtlichen oder behördlichen Verfügungen, übernimmt COSI Cowork keine Haftung für die Wahrung der insoweit maßgeblichen Fristen.

6. Baustein: Eigenwerbung

COSI Cowork bietet seinen Vertragspartnern die Möglichkeit am und im Gebäude bzw. mit der Adresse von COSI Cowork Eigenwerbung zu betreiben. Hierzu gehört die Möglichkeit, am Haus ein Türschild oder Werbeschild anbringen zu können. Hierbei ist wegen der begrenzten Kapazitäten bei Interesse im Einzelfall zu klären, wo und wie das Werbeschild konkret angebracht werden kann und soll. Es besteht ferner die Möglichkeit mit der Homepage von COSI Cowork verlinkt zu werden. Etwaige Pages müssen bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wieder deaktiviert werden, sofern die Vertragspartner diesbezüglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

II. VERTRAGSSCHLUSS

1. Allgemeines

Verträge kommen zustande durch übereinstimmende Willens-erklärungen (Angebot und Annahme). Über die Einigung wird ein Dokument (Vertrag) erstellt, von dem beiden Vertrags-partnern jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt wird. Die Einigung und deren Dokumentation kann sowohl schriftlich durch wechselseitige Unterschrift als auch digital durch Click auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ erfolgen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten ausschließlich die AGB der COSI Cowork. Der Ver-tragspartner erklärt mit seiner Unterschrift im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses und mit seinem Click auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ im Falle eines Vertragsschlusses über digitale Medien sowohl sein Einver-ständnis mit dem dort konkret dokumentierten Vertragsinhalt (Annahme) als auch mit der Geltung der AGB der COSI Cowork.

3. Buchung von konkreten Leistungen

Die Preise für die einzelnen Leistungen, Bausteine sowie die Einzelheiten und Preise der von COSI Cowork zusätzlich angebotenen Dienstleistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf unserer Homepage. Durch ihre Unterschrift unter ein schriftliches Vertragsangebot bzw. durch Drücken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ auf der Homepage buchen Vertragspartner verbindlich eine Leistung und verpflichten sich zur Zahlung der Miete bzw. des Leistungs-entgelts entsprechend der aktuellen Preisliste. Sobald COSI Cowork dieses Angebot durch Unterschrift oder mit einer E-Mailbestätigung annimmt ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Änderungen von Leistungsinhalten, Buchungszeiten oder sonstigen Vertragsbestandteilen sind als modifiziertes Angebot zu verstehen, das seinerseits der Zustimmung des anderen Vertragsteils bedarf.

Für Stornierungen von Verträgen die rechtswirksam zustande gekommen sind gelten die in der aktuellen Preisliste ab-gedruckten besonderen Stornobedingungen.

III. VERTRAGSABWICKLUNG

Die Räume sind für den Vertragspartner zu den folgenden Zeiten nutzbar:

Besprechungs-, Workshop- oder Coachingräume: Die Räume sind üblicherweise werktags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr nutzbar. Hiervon abweichende Zeiten sind möglich, auch an Wochenenden, müssen jedoch vorab einzelvertraglich mit COSI Cowork abgestimmt werden.

Den Vertragspartnern wird entweder ein Schlüssel ausge-händigt oder ein „elektronischer Schlüssel“ in Form eines Zahlen- oder Buchstabencodes, einer verschlüsselten Datei, einer Code-Karte zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel oder Zugangscodes dürfen außer für den eigenen Gebrauch nur etwaigen Begleitpersonen, Gästen und Teilnehmern des 

Vertragspartners zur Benutzung überlassen werden, nicht aber an sonstige Personen. Physische Schlüssel müssen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder an COSI Cowork herausgegeben werden. Für die Aushändigung eines physischen Schlüssels bzw. einer Code-Karte wird eine Kaution in Höhe von 50,- € bei COSI Cowork hinterlegt. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Schlüssels bzw. der Code Karte wieder an den Vertragspartner ausgezahlt.

Die Vertragspartner haben die Räume, Arbeitsplätze und das mitvermietete Equipment vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Sie haben sich von den Gegebenheiten, der Möblierung und dem technischen Equipment überzeugt. Sie verzichten wegen des ihnen auf diese Weise bekannten Zustands der Mietsache auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Vertragspartner überzeugt sich davon, dass sich die Räumlichkeiten bzw. der jeweils genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände und des Equipments bei Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befinden.

COSI Cowork haftet nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, COSI Cowork fällt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss der gemieteten Räumlichkeiten, Schränke, Schubladen und sonstiger Behältnisse ist allein der Vertragspartner verantwortlich. COSI Cowork haftet insbesondere nicht für den Verlust eingebrachter Gegenstände bei Diebstahl etc.

COSI Cowork behält sich in dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr in Verzug vor, die angemieteten Räumlichkeiten zu betreten, um unaufschiebbare Reparatur- oder Instand-setzungsarbeiten vorzunehmen oder durch einen Fachbetrieb vornehmen zu lassen. In derartigen Fällen soll der Vertragspartner möglichst vorab informiert werden.

IV. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuell auf der Homepage von COSI Cowork veröffentlichte Preisliste. COSI Cowork erstellt nach der jeweils vereinbarten Abrechnungsperiode (bei langfristig gültigen Verträgen) spätestens nach Beendigung des Vertrages eine prüfbare Rechnung. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar, bevorzugt durch (SEPA-) Lastschriftverfahren. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien vorab eine pauschale Kostenentschädigung von €10,00 netto pro Fall. Etwaige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich zu erheben.

V. ÄNDERUNGEN DER AGB ODER DER PREISLISTE

Etwaige Änderungen der AG B werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen auf der Homepage von COSI Cowork veröffentlicht, sie gelten für die anschließend geschlossenen Verträge.

VI. SONSTIGES

Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die auf unserer Homepage veröffentlichten gesonderten Datenschutzrichtlinien. Diese werden bei Vertragsschluss vom Vertragspartner akzeptiert.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss COSI Cowork gegebenenfalls Nutzungsdaten des Vertragspartners speichern. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses an Dritte weitergegeben und bei Vertragsende spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.

Von der möglichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt werden soll, deren Sinn und Zweck vor dem Hintergrund des damit angestrebten Ergebnisses der unwirksamen und der Intention der Parteien (mutmaßlicher Parteiwillen) möglichst nahekommt. Das gilt ebenfalls im Falle einer Vertragslücke. Sollte die Änderung, Ergänzung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen notwendig werden, verpflichten sich die Parteien zeitnah und konstruktiv an einer konsensualen Umsetzung der insoweit erforderlichen Vorgaben mitzuwirken. Auch hier gilt es, eine Regelung zu finden, die dem mutmaßlichen Parteiwillen bei Vertragsschluss möglichst nahe kommt.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs-und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bielefeld.

Stand: 02.2022